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Aktienrechtsreform – wo steht die Digitalisierung der Buchhaltung?

Am 19.2.2019 hat die Rechtskommission des Ständerates ihre Überlegungen zur Aktienrechtsrevision veröffentlicht. Der Nationalrat hat die aus dem Jahr 2016 stammende Vorlage des Bundesrates am 15.6.2018 zu Ende beraten und dabei diverse Anpassungen an der bundesrätlichen Vorlage vorgenommen. Ein Abschluss der Beratungen ist nicht in Sicht. Aus Sicht von Buchführung und Rechnungslegung beinhaltet dieses Ratsgeschäft diverse Bereinigungen von Widersprüchen, die sich zwischen dem seit 1.1.2013 in Kraft befindlichen Rechnungslegungsrecht und dem Aktienrecht von 1991 ergeben haben. Auffällig an diesem Prozess ist, dass weder der Vorschlag der Landesregierung noch die parlamentarischen Bemühungen den Digitalisierungsbemühungen im Bereiche Buchführung und Rechnungslegung gebührend Beachtung schenken.

Die Technologien sind auch im Accounting und Controlling die Treiber der Digitalisierung. Sie setzen die Möglichkeiten und Rahmenbedingungen fest.

Buchhaltungsdaten zwischen Systemen austauschen

Wer kennt dieses Problem nicht: In einer Softwareapplikation werden Buchungen erstellt, Jahresabschlüsse generiert, aus steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Sicht gestaltet und dann zuweilen ausgewertet. Sobald diese Zahlen aber an Dritte wie Steuerbehörden, Banken u.ä. weitergeleitet werden müssen, ergeben sich häufig eine Vielzahl von (manuellen und damit kostentreibenden) Vorgängen, damit die verschiedenen Systeme sich „verstehen“ und friktionslos miteinander kommunizieren können. Dies, obwohl mit der Sprache XBRL (eXtensible Business Reporting Language) eine frei verfügbare Codierung für den technisch und inhaltlich standardisierten Austausch von Informationen im Buchhaltungsbereich bestehen würde. Damit liessen sich viele Ineffizienzen im Prozess des Datenaustauschs und der -analyse reduzieren. Ebenso würde die Vergleichbarkeit von Informationen erleichtert. Die für Schweizer OR-Abschlüsse dazu nötige Taxonomie wurde von einer Fachgruppe seit 2010 entwickelt und laufend weitergeführt. Seit November 2018 wurden die diesbezüglichen Anstrengungen forciert. Das neu etablierte Kompetenzzentrum XBRL.CH (vgl. https://ch.xbrl.org/) hat zum Zweck, die Verbreitung von XBRL in der Schweiz zu fördern, um die Effizienz und Standardisierung in der Rechnungslegung und Berichterstattung zu verbessern.

Existierende Verwendungsmöglichkeiten von XBRL

In der Schweiz gibt es sowohl für das OR in der aktuell gültigen Fassung als auch für dasjenige in der Fassung bis zum 31.12.2012 eine XBRL-Taxonomie, die laufend angepasst wird. Auch eine solche für Swiss GAAP FER lässt sich inskünftig, auf die bisherigen Erfahrungen aufbauend, realisieren. Es existieren jedoch keine offiziellen Meldeanforderungen, die XBRL vorschreiben würden, weder aus Sicht des Steuerrechts noch aufgrund von Börsen, FINMA und ähnlichen Trägern. XBRL hat jedoch international, insbesondere in Europa und den USA, grosse Verbreitung gefunden. Bereits heute nutzen grössere Schweizer Unternehmen XBRL:

  • In den USA börsennotierte Unternehmen melden die Geschäftsberichte in XBRL der amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde, der SEC.
  • In Liechtenstein melden Banken und Versicherungen seit 2016 FINREP/COREP und Solvency II Meldungen an die Finanzmarktaufsicht (FMA).
  • In Deutschland melden Tochtergesellschaften von Schweizer Konzernen die Steuerbilanzen an die Finanzämter in XBRL; dies gestützt auf eine entsprechende Vorschrift im lokalen Steuerrecht. Auch Niederlassungen von Schweizer Unternehmen in Deutschland müssen die HGB-Abschlüsse und Steuerbilanz in XBRL an die Finanzämter übermitteln.

Die damit verbundenen Pflichten dürften sich auch auf die Erfassung und Verarbeitung von OR-Zahlen auswirken.

Ausblick

Die Technologien sind auch im Accounting und Controlling die Treiber der Digitalisierung. Sie setzen die Möglichkeiten und Rahmenbedingungen fest. Aus diesem Grund ist zu erwarten, dass auch die Datenübermittlung und -verarbeitung davon betroffen sein wird. Zu empfehlen ist deshalb, sich mit den Möglichkeiten der Technik laufend auseinanderzusetzen und die wertvollen Ressourcen optimal einzusetzen. Wie in anderen Bereichen auch, gilt es, die Entwicklungen in der EU aktiv zu verfolgen. Viele der dort getroffenen Entscheidungen sind in ähnlicher Form über kurz oder lang auch für die Schweiz von Bedeutung oder werden hierzulande „autonom nachvollzogen“. Es ist deshalb sicherlich von grossem Interesse, dass alle europäischen börsennotierten Unternehmen bereits ab 2020 die Geschäftsberichte im XBRL Format melden müssen – hier beschränkt sich die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) zunächst auf die «Main Financial Statements» (Bilanz, Erfolgsrechnung, Geldflussrechnung, Eigenkapitalnachweis) – weitere Schritte dürften folgen.

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